Rückkehr zu Tempo 50 - absurd!

Umwelt- und Verkehrs­senatorin Ute Bonde (CDU) plant, an zwei Dutzend Berliner Haupt­straßen die Tempo-30-Be­schrän­kung wieder abzu­schaffen.

Berlin bleibt rückständiger Verkehrspolitik treu

Mit der Er­öffnung des 16. Ab­schnitts der A100 am 27.08.2025 bleibt Berlin seiner rück­ständigen Verkehrs­politik treu.

Leb wohl, Verkehrswende

Bundesregierung stimmt für die Auf­weichung des Allgemeinen Einsenbahn­gesetzes.

Mit dem Scheinargument Wohnungsbau auf Bahn­betriebsflächen zu ermöglichen, hat der Bundestag am 26. Juni 2025 für die Aufweichung des Allgemeinen Eisenbahn­gesetzes gestimmt. Erst im Dezember 2023 wurde dieses Gesetz zugunsten der Schienen­infrastruktur gestärkt. Jetzt soll es aufgeweicht werden und nur der Bundesrat kann noch verhindern, dass die Verkehrs­wende in Deutschland weiter ins Stocken gerät.

Mit der Mehrheit der Regierungs­parteien von CDU/CSU und SPD wurde im Zuge der 14. Plenar­sitzung des Deutschen Bundestages, am Donnerstag, 26. Juni 2025, zu später Stunde eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahn­gesetzes (AEG) beschlossen (siehe TOP28). Sofern der Bundesrat dem nicht widerspricht, wird damit dem weiteren Rückbau von Schienen­infrastruktur Tür und Tor geöffnet werden.

Aus Sicht der BI Wuhlheide unterstreicht der Beschluss die Prioritäten­setzung der Bundes­regierung. Mobilitäts­wende und Klima­schutz werden durch Gesetzes­änderungen wie diese verhindert. Einmal entwidmete Bahnfläche sind für den künftigen Ausbau der Schiene verloren und können mit anderen Projekten bebaut werden. In Berlin soll durch diese Änderung eine Schnellstraße durch das Naherholungs­gebiet „Wuhlheide“ ermöglicht werden.

Anders als im Gesetzentwurf behauptet, zielen die verabschiedeten Änderungen nicht darauf ab, ein von der Vorgänger­regierung übersehenes Problem für die Schaffung von Wohnraum zu beheben. Diese Erzählung wird vor allem von den Interessens­vertretern der kommunalen Spitzenverbände verwendet, um Politiker*innen unter Druck zu setzen. Vielmehr geht es um eine Rückkehr zum Zustand vor Dezember 2023: Die bis dahin gängige Entbehrlichkeits­prüfung machte die großzügige Freistellung von Bahn­betriebsflächen möglich.Vor allem größere Städte verstanden diese Praxis als Einladung, ihre stadtentwicklungs­politischen oder infrastrukturellen Prestige­projekte auf Kosten der Schiene umzusetzen.

Mit der nun verabschiedeten Verankerung einer rückwirkenden Übergangs­regelung und einer Ersatzlösungs­klausel ohne qualitative Anforderungen im AEG, wird – sollte der Bundesrat dem zustimmen – ein immenser Schaden für den Schutz von Bestands­strecken entstehen. Betroffen sein könnten Projekte wie der Gäubahn oder Reaktivierungs­initiativen. Leidtragende wären vor allem Menschen im ländlichen Raum, während sich vor allem Immobilien­entwickler*innen über neue Filetstückchen freuen dürften.

Obwohl vielfach behauptet, hat das Eisenbahn­bundesamt (EBA) knapp ein Drittel der angefragten Bahn­betriebsflächen, trotz der Gesetzes­verschärfung von 18 Monaten, freigegeben. Seit dem Inkrafttreten der aktuellen Freistellungs­regeln im Dezember 2023 hat das EBA viele Freistellungs­anträge nach §23 AEG geprüft und positive Rückmeldungen gegeben - trotz des überragenden öffentlichen Interesses. Darunter Fälle für Wohnbau- oder Infrastruktur­projekte auf ehemaligen Bahn­betriebsflächen. Die BI Wuhlheide hatte in einem Schreiben an Parlamentarier*innen und in einer Stellung­nahme an den Verkehrs­ausschuss genau darauf hingewiesen, aber in der Argumentation des Änderungs­antrags vom 26. Juni wird dieser Fakt unter den Tisch fallen gelassen. Diese Informationen sind leicht anhand der frei auf den Internet­seiten des EBA abrufbaren Freistellungs­bescheide gemäß §23 AEG überprüfbar.

Noch einen Tag vor der Abstimmung beriet der Verkehrs­ausschuss hinter verschlossenen Türen über den Gesetzes­antrag und brachte kurzfristig weitere Änderungen ein. Die eigentlich unüberseh­bare Widersprüch­lichkeit zwischen Antrag und tatsächlicher Freistellungs­praxis, scheint dabei nicht aufgefallen zu sein. Selbst auf eine mehrfach vor­geschlagene Anhörung des EBA im Ausschuss wollten die Politiker*innen der Regierungs­parteien nicht warten.

Bei der Abstimmung im Bundestag war die CDU/CSU trotz fort­geschrittener Zeit um 23:40 noch stark vertreten. Zudem forderte die Union extra eine namentliche Abstimmung. Aus den dann zunächst gehaltenen Reden war auch nichts Neues mehr zum Thema zu erfahren - vor allem nichts über besagte Wider­sprüchlichkeit.

Am Ende hat der Bundestag mit 545 Stimmen für die Änderung gestimmt. Die BI Wuhlheide wird auf Grundlage der gerade gestarteten Petition mit dem Titel „Spur halten“ weiter um Stimmen gegen die verab­schiedeten Änderungen werben. Innerhalb einer Woche kamen hier bereits knapp 2000 Unter­schriften zusammen, eine beachtliche Zahl in Anbetracht der Kürze der Zeit und Komplexität des Themas. Unser Ziel ist es, die endgültige Verab­schiedung der Änderungen im Bundesrat zu verhindern.

Beschluss­empfehlung und Bericht des Verkehrs­ausschusses (15. Ausschuss)
Drucksache 21/642 (
https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100642.pdf)

Ergänzende Notizen aus Plenar­sitzung:
Auszählungs­ergebnis: 545 Stimmen: 305 Ja, 172 Nein, 68 Enthaltungen

Jetzt Petition unterschreiben!

Petition gestartet: Bürger­innen und Bürger warnen vor Auf­weichung des Allgemeinen Eisenbahn­gesetzes

Die BI Wuhlheide kritisiert die geplante Änderung des Allgemeinen Eisenbahn­gesetzes (AEG), über die der Bundestag voraus­sichtlich am 26. Juni abstimmen wird. CDU/CSU und SPD wollen mit einem Änderungs­antrag die gesetzlichen Hürden für die Entwidmung von Bahn­flächen senken (§23 AEG). Aus Sicht der Initiative wäre dies ein Rück­schritt für Klima­schutz und Mobilitäts­wende, denn diese gefährde langfristig die Reaktivierung und den Ausbau des Schienen­netzes.

„Einmal entwidmete Bahn­flächen sind für die Schiene dauerhaft verloren“, warnt die BI Wuhlheide. „Gerade im Kontext der Mobilitäts­wende müssen wir die verbliebenen Bahn­flächen sichern, anstatt sie kurz­sichtigen städte­baulichen Interessen zu opfern.“

Die BI Wuhlheide beruft sich dabei auf den Abschluss­bericht der Beschleunigung­skommission Schiene. Die stellte fest, dass die viele Ent­widmungen, die vor einer Novellierung des §23 AEG Ende 2023 vergleichs­weise leicht möglich waren, jetzt die not­wendigen Kapazitäts­steigerungen im Bahn­bereich verhindern. Wer sich also heute über lange Umsteige­zeiten, Verspä­tungen und überfüllte Züge beklagt, sollte ein Interesse daran haben, die verbliebenen Bahn­flächen zu sichern, anstatt sie kurz­sichtigen, städte­baulichen Interessen zu opfern. Mit dem Änderungs­antrag würde man aber im Wesentlichen wieder zur alten Entwidmungs­praxis zurück­kehren und damit die genannten Probleme verschärfen.

Wer ist betroffen – und warum ist die Debatte wichtig?
Die geplanten Änderungen könnten bundesweit erhebliche Auswirkungen auf Bau­projekte, Klima­anpassung und Stadt­entwicklung haben, insbesondere in wachsenden Metropol­regionen. Bei einer Anhörung im Verkehrs­ausschuss im Dez. 2024 wurde der Änderungs­bedarf seitens der Befürworter der Änderungen unter anderem mit folgenden Projekten begründet, die jedoch eindeutig in Konflikt zur Schienen­infrastruktur stehen:

• Berlin: Die Trasse für die geplante vierspurige Tangential­verbindung Ost (TVO) durch die Wuhlheide verläuft in weiten Teilen entlang ehemaliger Bahnflächen. Eine erleichterte Entwidmung dieser Flächen könnte den Lücken­schluss der S-Bahn von Karow nach Grünau dauerhaft behindern oder unmöglich machen.

• Stuttgart: Beim Projekt Stuttgart 21 steht die geplante Entwidmung der sogenannten Gäubahn-­Anbindung im Zentrum der Kritik. Diese Entscheidung würde den direkten Regional- und Fernbahn­anschluss einer ganzen Region kappen – ohne gleichwertige Alternative. Ein Desaster für zahlreiche Berufs­pendler und die Entwicklung im ländlichen Raum!

Auch in anderen Städten wie München, Leipzig oder Frankfurt wurden ehemals bahn­betrieblich genutzte Flächen zunehmend als Reserve für den Stadt­umbau betrachtet. Eine Schwächung von § 23 AEG würde solchen Vorhaben Tür und Tor öffnen – zu Lasten einer langfristig tragfähigen Infrastruktur­politik.

Die BI Wuhlheide hat daher eine Petition mit dem Titel „Spur halten – § 23 AEG nicht auf­weichen, Schienen­raubbau stoppen!“ gestartet. Sie ruft die Abgeordneten auf, dem Gesetzes­vorhaben in dieser Form nicht zuzustimmen und statt einer Rückkehr zur alten Freistellungs­praxis eine sorgfältige Interessen­abwägung auf Basis der bestehenden Rechts­lage zu ermöglichen. Die Anwendungs­praxis des bestehenden Gesetzes zeigt, dass eine hin­reichende Interessen­abwägung auch auf Basis der aktuellen Fassung funktioniert. Anträge auf Frei­stellung, die fachlich nach­vollziehbar begründet waren, wurden entsprechend bewilligt, wie die öffentlich abrufbaren Fall­entscheidungen des Eisen­bahn-­Bunde­samts (EBA) zeigen.

Wohnungsbau ja – aber nicht auf Kosten der Schiene
Die Bürger­initiative betont ausdrücklich: Die Petition richtet sich nicht gegen den dringend benötigten Wohnungsbau. Bezahlbarer Wohnraum und Stadt­entwicklung sind zentrale Zukunfts­aufgaben. Sie dürfen jedoch nicht gegen den Erhalt und Ausbau einer klima- und zukunfts­gerechten Schienen­infrastruktur ausgespielt werden. Denn Bahn­flächen sind meist nicht ersetzbar, da sie in über­regionale Netze eingebunden sind. Städte­bauliche Vorhaben können dagegen oft auch durch alternative Maßnahmen wie Nach­verdichtung, Umnutzung von Parkflächen, Aufstockung und vieles mehr realisiert werden – voraus­gesetzt, der politische Wille ist da.

Die Petition ist ab sofort online abrufbar. Jede Unterschrift stärkt das Signal an den Bundestag gegen den Änderungs­antrag und damit für den Erhalt einer zukunfts­fähigen Schienen­infrastruktur zu stimmen.

Link zu Petition und weitere Informa­tionen:

▪ Link zur Petition: https://weact.campact.de/petitions/spur-halten-ss23-aeg-nicht-aufweichen

▪ Datenbank der Fall­entscheidungen des EBA zu § 23 AEG: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Freistellung/freistellung_node.html

▪ Debatte im Rahmen des 10. Plenum des 21. Deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-eisenbahngesetz-1076008

▪ Wortlaut § 23 AEG – aktuell gültige Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__23.html

▪ Sachverständigen­anhörung Verkehrsaus­schuss Dez. 2024: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw49-pa-verkehr-eisenbahngesetz-1030836

▪ Bundestags­drucksache 21/326 (Juni 2025) – Änderungs­entwurf § 23 AEG: https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100326.pdf

▪ Beschluss­ankündigung zu §23 AEG: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-eisenbahngesetz-1084790

▪ Abschluss­bericht der Beschleunigungs­kommission Schiene (Dez. 2022): https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/abschlussbericht-beschleunigungskommission-schiene.pdf

▪ Studie – Erfolgs­faktoren für eine Reaktivierung regionaler Bahn­strecken: https://www.researchgate.net/publication/376381172_Aspekte_des_Mobilitatsmanagements_Erfolgsfaktoren_fur_eine_Reaktivierung_regionaler_Bahnstrecken

▪ Pressemeldung zur Reaktion auf §23 AEG in Stuttgart und anderen Städten: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/kreis-und-kommune/neues-gesetz-blockiert-den-bau-tausender-wohnungen/

▪ Positionierung gegen Änderung des All­gemeinen Eisenbahn­gesetzes (AEG): https://www.region-stuttgart.org/de/informationen-downloads/news/detail/regionalversammlung-positioniert-sich-gegen-aenderung-des-allgemeinen-eisenbahngesetzes-aeg/

▪ Informationen pro-­Gäubahn: https://pro-gaeubahn.de/fileadmin/user_upload/document_4_.pdf

▪ Stellungnahme des Deutschen Städte­tags zur Änderungs­initiative: https://www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/bauprojekte-auf-ehemligen-bahnflaechen-endlich-planungssicherheit-im-eisenbahngesetz-schaffen

▪ Informationen zu Bedeutung von Reaktivierung und Neubau von Schienen­verbindungen: https://www.vdv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx

Wuhlheidefest am 24. Mai

Wir feiern die Wuhl­heide auf dem Gelände des Sport­Jugend­Clubs SJC Arena

Am 23. Februar 2025 – Demokratie wählen!

Bitte nutzen Sie am Sonntag Ihre Stimme und wählen Sie eine demokratische Partei.

Diese Wahl definiert die grundsätzliche Ausrichtung in vielen Themenbereichen und stellt damit die Weichen für die Zukunft, in der wir leben werden.

Bürger*innen-
Initiative

BI-Wuhlheide

Positionen und Ziele

Die Pläne zum Bau einer kreuzungs­armen Stadt­schnell­straße im Osten Berlins, der soge­nann­ten Tangential­verbin­dung Ost (TVO), sind mehr als 50 Jahre alt. Trotz aller einem solchen Projekt heutzu­tage entgegen­stehenden klima-, umwelt- und mobili­täts­politi­schen Argumente will der CDU/SPD-geführte Senat diese Pläne voran­treiben.

Der öffentliche Diskurs über diese Straßen­verbin­dung wurde in der Vergan­gen­heit vor allem durch die Befür­worter*innen der TVO bestimmt. Gegen­stimmen wurden als ideali­sierte, von außen gesteuerte Einzel­meinungen marginali­siert.

Um dieser einsei­tigen Wahr­nehmung ein Korrektiv entgegen­zu­setzen und zur TVO kritisch eingestellten Anwohner*innen aus Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellers­dorf und Lichten­berg eine Stimme zu geben, hat sich im Sommer 2023 eine Initiative lokaler Bürger*innen gegründet, die sich unter folgenden Positionen und Zielen versammeln:

Kernpositionen der BI‑Wuhlheide

I.

Die Umsetzung der Straßen-TVO lehnen wir ab!

2.

Statt­dessen fordern wir die Prio­ri­sie­rung der Nah­verkehrs­tan­gente (NVT bzw. Schienen-TVO) und einen bevor­zugten Ausbau des ÖPNV * im Berliner Osten und darüber hinaus.

3.

Wir treten für maxi­malen Schutz der ökologi­schen Funktion**  der Wuhl­heide ein u. a. als Trink­wasser­reservoir und Regen­wasser­speicher, zur Luft­rein­haltung, als Erho­lungs­gebiet.

BI-Wuhlheide

konkrete Einwände

Neubewertung der TVO-Planung nötig

Angesichts realer Bedro­hungen durch Klimakrise, Verlust an Bio­diversität und zuneh­mender Wasser­knapp­heit braucht das Projekt TVO eine angemes­sene Neu­bewertung.

Langfrist­ziele berück­sichtigen

Alle Planungen zur TVO müssen die beste­henden bundes- wie landes­politischen Langfrist­ziele und Entschei­dungen zu Klima­notlage, Mobilitäts­wende und Nach­haltig­keit im Sinne von Natur-, Flächen- und Ressourcen­schutz ange­messen abbilden.

Umwelt- und Klima­schutz ist verbind­liches Staatsziel

Die im Rahmen eines angestrebten Plan­fest­stellungs­verfahrens zur TVO vorgenom­menen Interes­sen­abwä­gungen müssen auch Art. 20a GG angemessen abbilden.

ÖPNV und Rad haben Vorrang

Die Planungen müssen sich vor­rangig nach den Bedarfen zum Ausbau des ÖPNV und der Nah-, Rad- und Fuß­verkehrs­infra­struktur richten. Dies verlangt das Mobili­täts­gesetz unmiss­ver­ständlich.

NVT-Freihaltetrasse freihalten

Die Betrachtung der Nah­verkehrs­tangente (NVT) erfolgt gegenwärtig durch den CDU/SPD-geführten Senat nach­rangig. Dies ist auch abgesehen von der Mittel­verwen­dung ein Problem, da mit der TVO nach der aktuellen Planung Tat­sachen geschaffen würden, durch die eine anschlie­ßende Reali­sie­rung der NVT nicht mehr sinnvoll möglich wäre.

Ausbau des ÖPNV darf nicht geopfert werden

Durch ein Straßen-Neubau­projekt — in unserer Zeit ohnehin fragwürdig — dürfen jeden­falls nicht Ent­wicklungs­möglich­keiten des ÖPNV-Netzes verbaut und Voraus­set­zungen für eine dringend not­wendige Verkehrs­wende blockiert werden.

Planung nur zusammen mit NVT

Eine angemessene Interes­sen­abwägung im Sinn einer zukunfts­fähigen Stadt­entwick­lung kann daher für die TVO erst erfolgen, nachdem auch für die NVT ein Planungs­stand erreicht ist, auf dessen Grund­lage ein Plan­fest­stellungs­verfahren eröffnet werden kann. Folglich ist bis dahin ein Planungs­stopp zur TVO geboten.

kurz­fristig Entlastung schaffen

Eine Verminderung der Verkehrs­belastung in Biesdorf Süd und angren­zenden Stadt­teilen muss kurz­fristig auch durch Mittel der über­regionalen Verkehrs­leit­planung sowie eine koordi­nierte Durch­führung von Bau­maßnahmen auf Bestands­straßen erreicht werden.

wer Straßen sät, wird Verkehr ernten

Neubau von Straßen bewirkt langfristig keine Reduzierung des Durch­gangs­verkehrs, sondern das Gegen­teil: Die Effekte des induzierten Verkehrs sind seit Jahr­zehnten bekannt und wissen­schaft­lich belegt.

BI-Wuhlheide

Ziele

Daraus ergeben sich für uns folgende über­geordnete Ziele:

I.

eine Priori­sierung der Nah­verkehrs­tangente (NVT) und des grund­sätz­lichen Aus­baus des ÖPNV im Berliner Osten gegen­über dem Bau der TVO

2.

eine ernst­gemeinte und konse­quent um­ge­setzte grund­sätz­liche Neu­aus­rich­tung der Berliner Verkehrs­planung ent­sprechend den geltenden politi­schen Ziel­setzungen zu Klima­schutz und Nach­haltig­keit *

3.

eine daran orien­tie­rte, zügig umge­setzte Verkehrs­leit­pla­nung zur Minde­rung der Verkehrs­belastung in Biesdorf Süd und angren­zenden Stadt­teilen, die über­regio­nale Aspekte mit berück­sichti­gt **

Um diese Ziele zu erreichen …

… kooperieren wir mit weiteren politi­­schen Akteur*innen. Im Mai 2024 haben wir zusammen mit unter­­schied­­lichsten Fach­­verbänden, Organisa­tionen, Vereinen und Initia­tiven das Bündnis „Schiene vor TVO“ gegründet. Dessen Ziel ist es, die umwelt-, klima-, mobilitäts- und sozial­­politi­schen Nach­teile stärker ins Licht zu rücken, die durch das Straßen­­bau­­projekt TVO entstehen werden, wenn es nach den aktuel­len Plänen des Senats ver­wirklicht wird.

Mach mit und bringe Dich ein!

Interessierte Bürger*innen und politische Vertre­ter*innen sind eingeladen, im offenen Diskurs bestmög­liche Lösungen und Alterna­tiven zu der überholten TVO-Straßen­planung zu erarbeiten. Gemeinsam wollen wir moderne Verkehrs­konzepte mit Fokus auf ÖPNV, Rad- und Fußwege umsetzen — für eine lang­fristige Entlastung zugun­sten aller Anwoh­nenden und für einen maxi­malen Schutz des Öko­systems Wuhlheide.

jetzt mitmachen !

Damit den Worten Taten folgen, mach mit und bringe Dich in einer unserer AGs aktiv ein! Wir freuen uns über Unter­stützung. Gestalte Deine Stadt mit! Du kannst den wertvollen Wald vor Deiner Haustür schützen und gleich­zeitig etwas für einen lebens­werten Südosten Berlins tun.